Zusammenfassung:Karlsruher Urteil zum Solidaritätszuschlag: Doris König, Vorsitzende des zweiten Senats des Verfassu
Karlsruher Urteil zum Solidaritätszuschlag: Doris König, Vorsitzende des zweiten Senats des Verfassungsgerichtes.
Der Solidaritätszuschlag auf mehrere Steuern in Deutschland ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch.
Damit scheiterten sechs FDP-Politiker mit ihrer Klage. Sie hatten argumentiert, die Zusatzsteuer für die Kosten der deutschen Einheit sei heute nicht mehr nötig.
Nun liegt die Zukunft der Steueraufschlags in den Koalitionsverhandlungen. Die CDU/CSU will den Soli abschaffen, die SPD will ihn beibehalten.
Der Solidaritätszuschlag auf mehrere Steuern in Deutschland ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch. Gegen die „Soli hatten sechs Politiker der FDP geklagt. Für Steuerzahler ändert sich durch das Urteil zunächst nichts. Die Zukunft des Steueraufschlags wird nun aber Thema in den Koalitionsverhandlungen. Die CDU/CSU will den Soli abschaffen, die SPD will ihn beibehalten.
Der Solidaritätszuschlag war ab 1991/92 zur Finanzierung der Wiedervereinigung eingeführt worden. Die Kläger hatten argumentiert, dass der Soli seit 2020 verfassungswidrig sei. Damals war der Solidarpakt II zur Finanzierung des Aufbau Ost ausgelaufen. Sie bemängelten zudem, dass Steuerzahler ungleich behandelt würden. Die Bundesregierung argumentierte, der die Einheit koste auch heute noch Geld.
So funktioniert der Solidaritätszuschlag
Der Soli ist ein Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie auf Kapitalerträge. Er beträgt 5,5 Prozent der Steuerlast. Seit 2021 müssen ihn nur noch Steuerzahler mit höheren Einkommen, sowie Unternehmen und Anleger zahlen. Für 90 Prozent der Steuerpflichtigen wurde der Aufschlag Ende 2020 abgeschafft. Aktuell zahlen ihn rund sechs Millionen Haushalte und 600.000 Firmen. Die Einnahmen betragen 13 Milliarden Euro im Jahr. Sie kommen dem Bund zugute und stehen nun zunächst einmal auch im Haushalt 2025 zur Verfügung.
Das Urteil des Verfassungsgerichts hat große Bedeutung für die Koalitionsverhandlungen von Union und SPD. Die CDU/CSU will den Solidaritätszuschlag abschaffen. Die SPD will ihn behalten. In den laufenden Gesprächen war das Thema mit Blick auf das Karlsruher Urteil noch ausgeklammert worden. Das Urteil stärkt die Position der SPD. Für eine Zustimmung zur Abschaffung des Soli könnte sie in den Verhandlungen nun eher eine Gegenleistung der Union erreichen.
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