Zusammenfassung:Getty Images/NurPhotoLidl verwirrte zuletzt Verbraucher mit reduzierten Preisen in der Werbung. Dies
Lidl verwirrte zuletzt Verbraucher mit reduzierten Preisen in der Werbung. Diese galten jedoch nur für Nutzer der Lidl-App.
Jetzt verpflichtet sich Lidl nach einer Klage der Verbraucherzentrale in allen Werbeprospekten den Gesamt- und Grundpreis für alle Kunden anzugeben.
Die Werbe-Taktik mit den App-Preisen ist weit verbreitet: Ähnliche Verfahren laufen gegen Penny und Rewe.
In seiner Werbung muss der Discounter Lidl immer den Preis für alle seine Kunden angeben – und nicht nur den für Nutzer der firmeneigenen App. Darauf haben sich das Handelsunternehmen und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geeinigt. „Lidl verpflichtet sich, künftig in allen gedruckten Werbeprospekten bei allen Produkten den Gesamtpreis und den Grundpreis deutlich anzugeben, der für alle Verbraucherinnen und Verbraucher gilt, teilten die Verbraucherschützer der Deutschen Presse-Agentur mit.
App-Preise sorgten für Verwirrung
Auslöser des Streits waren demnach „Metzgerfrisch Premium Lammlachse in Gewürzmarinade, die Lidl für 5,50 Euro bewarb – allerdings nur für Nutzer der Lidl-Plus-App. Lediglich ein kleiner, durchgestrichener Preis von 7 Euro habe zusätzlich darüber gestanden. Unklar blieb den Verbraucherschützern zufolge, welcher Preis für Kunden ohne App gilt. Auch der gesetzlich vorgeschriebene Grundpreis wurde nur zum App-Preis angegeben.
Nachdem sich ein Kunde beschwert hatte, mahnten die Verbraucherschützer die Handelskette aus Neckarsulm bei Heilbronn wegen der Preisangabe ab. Lidl gab demzufolge aber keine Unterlassungserklärung ab. Daraufhin erhob die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht Heilbronn. Die Parteien einigten sich aber noch vor der mündlichen Verhandlung. Ähnliche Verfahren gibt es aktuell auch gegen den Discounter Penny und die Supermarktkette Rewe.
Lest auch
Das ist der reichste Deutsche aus Baden-Württemberg – sein Unternehmen kennt ihr bestimmt
Verbraucherzentrale: Preisangaben müssen eindeutig sein
Die Leiterin der Stabsstelle Recht, Gabriele Bernhardt, teilte mit: „Verbraucher müssen auf einen Blick erkennen können, was ein Produkt kostet – egal, ob mit oder ohne App. Der durchgestrichene Preis sorge nur für Verwirrung und nicht für Transparenz. Mit solcher Werbung missachte der Discounter Vorgaben der Preisangabenverordnung. Eine Sprecherin von Lidl bestätigte den Vergleich. Darüber hinaus wollte sie sich nicht zu dem Verfahren äußern.
In den Apps gehen Kunden und Händler ein Tauschgeschäft ein: Den Kunden winken exklusive Vorteile, wenn sie sich registrieren. Teils sind dann zusätzliche Artikel im Angebot, teils gibt es einen Extra-Rabatt auf reduzierte Produkte. Die Händler erhalten dafür – im besten Fall – treuere Kunden und deren Daten. Die helfen ihnen, zu verstehen, was Käufer wollen. Sie können so auch besser auf individuelle Vorlieben eingehen. So können die Unternehmen in der App zum Beispiel bestimmte Produkte bewerben und das Kaufverhalten beeinflussen.
Haftungsausschluss:
Die Ansichten in diesem Artikel stellen nur die persönlichen Ansichten des Autors dar und stellen keine Anlageberatung der Plattform dar. Diese Plattform übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Artikelinformationen und haftet auch nicht für Verluste, die durch die Nutzung oder das Vertrauen der Artikelinformationen verursacht werden.